Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Viele Mitarbeiter in Betrieben vertreten die Ansicht, ein Kraftfahrzeugführerschein genügt, um einen Gabelstapler sicher fahren zu können.
Diese Ansicht ist jedoch falsch.
Die Kenntnisse und Fähigkeiten eines Kraftfahrers können zwar die Bedienung eines Gabelstaplers erleichtern, jedoch werden an einen Gabelstaplerfahrer nicht nur zusätzliche, sondern andersartige Anforderungen gestellt, als an den Fahrer eines Kraftfahrzeuges.
Es ist nicht einfach mit dem Gabelstapler Waren durch enge Hallen zu transportieren, LKW´s zu entladen oder Regale mit Waren zu bestücken.
Gabelstaplerfahrer tragen aufgrund Ihrer Tätigkeit eine große Verantwortung.

Die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer wird nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß der BGG 925 und BGV D27 sowie den gesetzlichen Regelungen in Theorie und Praxis vermittelt.

Die Ausbildung und Prüfung erfolgt nach den Grundlagen des Institutes für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz (IAG) und wird entsprechend dokumentiert.

Für Fahrer von Teleskopladern wird ein besonderes Modul der Ausbildung angeboten.

Alle Schulungen werden in Ihrem Betrieb auf Ihren Geräten durchgeführt, so dass die künftigen Fahrer bereits nach bestandener Prüfung eingesetzt werden können.

Um die Arbeitssicherheit auf hohem Niveau zu halten, ist der Unternehmer nach BGV A 1 (DEGUV Vorschrift 1) verpflichtet, die Versicherten mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Diese regelmäßige Unterweisung, die auch als Fortbildung dient, wird selbstverständlich und regelmäßig von mir durchgeführt.
Um Ihre Kosten gering zu halten, erfolgen diese Unterweisungen in Ihren Betriebsräumen.

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