Arbeitsbühnen Schulung

Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 966

Ihr Nutzen:

Auf Baustellen und bei vielen Tätigkeiten in den Betrieben kommen immer häufiger fahrbare Hubarbeitsbühnen zum Einsatz. Damit steigt die Produktivität, die Arbeit wird erleichtert und der Sicherheits- und Gesundheitsschutz verbessert. Die Leiter als kurzzeitiger Arbeitsplatz verliert immer mehr an Bedeutung. Die Benutzung von Hubarbeitsbühnen bedeutet aber nicht sofort eine Senkung des Unfallgeschehens.

Zum sicheren Betreiben gehört ein Maß an Grundinformationen, Wissen und fachspezifischem Können.

Die Berufsgenossenschaft fordert daher nach BGR 500 Kapitel 2.10 vom Unternehmer, dass nur Personen mit dem selbständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragt werden dürfen, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich sowie geistig geeignet und zum Führen von Hubarbeitsbühnen ausgebildet wurden.

In meiner praxisorientierten Schulung erlernen Sie das erforderliche Wissen, um die Anforderungen der Berufsgenossenschaft zu erfüllen und das Gelernte in der täglichen Praxis umsetzen zu können. Die Ausbildung erfolgt gemäß den Ausbildungsvorschriften des DGUV Grundsatz 966  (BGG/GUV- G 966).

Um die Arbeitssicherheit auf hohem Niveau zu halten, ist der Unternehmer nach BGV A 1 (DEGUV Vorschrift 1) verpflichtet, die Versicherten mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

Diese regelmäßige Unterweisung, die auch als Fortbildung dient, wird selbstverständlich und regelmäßig von mir durchgeführt.

Um Ihre Kosten gering zu halten, erfolgen diese Unterweisungen in Ihren Betriebsräumen.

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